In der Presse wird aktuell über eine zukünftige Regelung der Courtagepflicht bei Vermietungen geschrieben. Hierbei kommt es immer wieder zu falschen oder verkürzten Darstellungen.
Hierbei geht es ausschließlich um die Courtageverteilung bei Vermietungen. Bisher zahlt in der Regel der Mieter die Maklercourtage (zwei Kaltmieten zzgl. MwSt.), zukünftig soll ein Gesetz verabschiedet werden, das festlegt, dass nunmehr der Vermieter die Courtage übernehmen muss, da er die Dienstleistung des Maklers nutzt und ihn beauftragt.
Die Courtageregelung bei einem Immobilienverkauf ist hiervon nicht betroffen.
Die Diskussion ist entstanden, weil sich der Mietmarkt in den Ballungsräumen, wie z. B. Hamburg, Berlin und München, nicht mehr im Gleichgewicht befindet. Die Nachfrage ist dort um ein vielfaches höher als das Angebot. Ob die aktuelle Gesetzesinitiative dieses ändern wird, darf bezweifelt werden.